Warum digitale und per Post gesendete Verordnungen übereinstimmen müssen.

Bitte beachten Sie bei der Sendung von Verordnungen über TheraPlus, dass diese mit den Verordnungen übereinstimmen, welche Sie auf dem Postweg an uns verschicken.

Andernfalls führt das in unserem Abrechnungsprozess zu Verzögerungen, weil hier die fehlenden oder überschüssigen Verordnungen manuell aussortiert werden müssen. Das verlangsamt unter Umständen Ihre Auszahlung und kann durch zusätzliche manuell erforderliche Posteingänge auch zu höheren Abrechnungsgebühren führen.

 

Ich habe nach der digitalen Sendung noch weitere abrechnungsfähige Verordnungen gefunden - wie soll ich damit umgehen?

Wir empfehlen Ihnen, diese Verordnungen erst bei der nächsten digitalen Sendung zu berücksichtigen und auch erst dann per Post zu versenden. Wenn Sie jedoch diese Verordnungen unbedingt mit abrechnen möchten, dann müssen Sie hierzu eine weitere digitale Sendung vornehmen und auch den entsprechenden Begleitschein mit ausdrucken.

 

Kann ich als Ausnahme auch mal Verordnungen ohne die digitale Schnittstelle versenden?

Durch die Aktivierung der digitalen Schnittstelle können Verordnungen, welche Sie ohne Verwendung der TheraPlus Sendungsfunktion an uns schicken, nicht zugeordnet werden. Dieser manuelle Prozess verlangsamt ebenfalls Ihre Auszahlung und kann in der Abrechnung zu Mehrkosten führen. Sollten Sie daher Probleme beim digitalen Versand haben, melden Sie sich gerne bei uns im Support und finden eine Lösung.

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